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   VG Köln, 29.09.2006 - 19 K 624/05   

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https://dejure.org/2006,23540
VG Köln, 29.09.2006 - 19 K 624/05 (https://dejure.org/2006,23540)
VG Köln, Entscheidung vom 29.09.2006 - 19 K 624/05 (https://dejure.org/2006,23540)
VG Köln, Entscheidung vom 29. September 2006 - 19 K 624/05 (https://dejure.org/2006,23540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung des Medikaments "Laluk"; Bewilligung der Übernahme der Kosten für ein Heilmittel zum Ersatz eines bei Laktose-Intoleranz nicht vorhandenen Enzyms; Vorliegen eines Stoffwechselstörung wegen der fehlenden oder unzureichenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 10542/15

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für ein nicht als Arzneimittel zugelassenes

    Ergänzend trug er vor, dass das Verwaltungsgericht Köln (Urteil vom 29. September 2006 - 19 K 624/05 -) das vergleichbare Präparat Laluk als beihilfefähig anerkannt habe und mit dem Mittel TilactaMed auch ein zugelassenes Arzneimittel zur Behandlung einer Laktoseintoleranz vorhanden sei.

    Soweit in der beihilferechtlichen Rechtsprechung die Einordnung eines wirkstoffgleichen Präparats als Nahrungsergänzungsmittel mit dem Argument verneint wurde, es enthalte keine der über § 3 Abs. 1 NemV in Bezug genommenen Nährstoffe (vgl. VG Köln, Urteil vom 29. September 2006 - 19 K 624/05 -, juris, Rn. 31), vermag dies den Ausschluss eines Nahrungsergänzungsmittels im lebensmittelrechtlichen Sinne nicht zu begründen.

    Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, handelt es sich bei der hier ärztlich festgestellten Diagnose einer Laktoseintoleranz jedenfalls dann um eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts, wenn der Genuss auch kleinerer Mengen laktosehaltiger Lebensmittel - wie beim Kläger - erhebliche klinische Symptome und nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen auslöst (dazu VG Köln, Urteil vom 29. September 2006 - 19 K 624/05 -, juris, Rn. 19 ff.).

  • VG Koblenz, 23.08.2019 - 2 L 802/19

    Laktose- und Fructoseunverträglichkeit steht einer Einstellung in den

    So wird nach den beihilferechtlichen Vorschriften beispielsweise eine Laktoseintoleranz jedenfalls dann als Krankheit eingestuft, wenn der Genuss auch kleinerer Mengen laktosehaltiger Lebensmittel erhebliche klinische Symptome und nicht nur geringfüge Beeinträchtigungen auslöst (vgl. VG Köln, Urt. v. 29. September 2006 - 19 K 624/05 - OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 15. Dezember 2015 - 2 A 10542/15 -).
  • SG Berlin, 30.09.2016 - S 37 AS 14126/15

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung -

    Denn die Häufigkeit, mit der ein regelwidriger Körperzustand innerhalb der Bevölkerung auftritt, ist kein Merkmal des sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriffs (vgl. dazu BSG vom 30.9.1999 - B 8 KN 9/98 KR R; BVerwG vom 16.8.2005 - 2 B 28/05; VG Köln vom 29.9.2006 - 19 K 624/05; VG Minden vom 27.9.2012 - 4 K 88/12; OVG Rheinland-Pfalz vom 15.12.2015 - 2 A 10542/15.OVG).
  • VG Neustadt, 22.04.2015 - 1 K 986/14

    Beihilfefähigkeit von Medikament bei Laktoseintoleranz

    Das vergleichbare Präparat Laluk sei in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln vom 29. September 2006 (19 K 624/05, nachfolgend OVG NRW 3 A 24/07) als beihilfefähig anerkannt worden.

    Diese ist jedenfalls dann als Krankheit im Sinne der Beihilfevorschriften anzusehen, wenn der Genuss auch kleinerer Mengen laktosehaltiger Lebensmittel wie beim Kläger erhebliche klinische Symptome und nicht nur geringfügige Beeinträchtigungen der Gesundheit auslöst (vgl. VG Köln, Urteil vom 29. September 2006 - 19 K 624/05 -, juris).

    Mit dieser Eigenschaft unterfiel es sogar dem früheren Arzneimittelbegriff des § 2 Abs. 1 Nr. 3 AMG in der Fassung des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 29. September 2006, a.a.O.).

  • VG Minden, 27.09.2012 - 4 K 88/12

    Anspruch auf Übernahme eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis auf Probe im

    vgl. VG Köln, Urteil vom 29.09.2006 - 19 K 624/05 -, juris, Rdn. 23 ff., mit ausführlichen Erläuterungen zum generellen Krankheitsbild; vgl. E 73 ICD-10-GM, Internationale Klassifikation der Krankheiten, Version 2012, (ICD-10-GM, http://www.dimdi.de/static/de/klassi/icd-10-gm/kodesuche/onlinefassungen/ htmlgm2012/block-e70-e90.htm#E73.

    vgl. dazu VG Köln, Urteil vom 29.09.2006 - 19 K 624/05 -, juris, Rdn. 23; http://www.imd-berlin.de/kompetenzen-nahrungsmittelunvertraeglichkeiten-laktoseintoleranz.htm.

  • SG Mainz, 10.02.2015 - S 14 KR 549/13

    Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Lactrase als Lebensmittel nicht

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft die Laktoseintoleranz als eine Krankheit in Form einer Stoffwechselstörung ein (Vgl. VG Köln, Urteil vom 29.09.2006 - 19 K 624/05 -, juris, Rdn. 23 ff., VG Minden, Urteil vom 27. September 2012 - 4 K 88/12 -, Rn. 27, juris).
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